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Ratgeber

Klavier mit Elfenbeintasten in die Schweiz – was Sie beachten müssen

Welche Papiere nötig sind, welche Nachweise helfen – und wie wir Ihnen die komplette Abwicklung abnehmen.

Viele ältere Klaviere und Flügel haben Tastenbeläge aus Elfenbein. Solange das Instrument in Deutschland bleibt, merkt man davon nichts. Soll es aber in die Schweiz – etwa bei einem Umzug, Verkauf oder einer Erbschaft –, greift der internationale Artenschutz: Elefantenelfenbein steht im Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES). Ohne die richtigen Papiere kann das Instrument an der Grenze festgehalten oder sogar beschlagnahmt werden.

Ubix Logistik transportiert mehrmals im Jahr Klaviere und Flügel mit Elfenbeintasten in die Schweiz – inklusive Genehmigungen und Verzollung. Auf dieser Seite erklären wir, worauf es ankommt.

Hat mein Klavier überhaupt Elfenbeintasten?

Elfenbein wurde für Klaviertasten bis etwa in die 1970er-Jahre verwendet, danach fast nur noch Kunststoff. Typische Hinweise auf Elfenbein:

  • Der weiße Tastenbelag besteht aus zwei Teilen – mit einer feinen Naht zwischen vorderem und hinterem Stück.
  • Eine feine Maserung (Längsstreifen) ist sichtbar, die Oberfläche ist leicht gelblich und nicht ganz gleichmäßig.
  • Das Instrument ist älter als etwa 50 Jahre.

Sicher beurteilen kann das ein Klavierbauer. Seine schriftliche Einschätzung ist später auch für die Papiere hilfreich.

Welche Papiere braucht man?

Ausfuhr aus Deutschland: Für die Ausfuhr eines Instruments mit Elfenbein in ein Land außerhalb der EU ist in Deutschland das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zuständig. Es stellt eine CITES-Bescheinigung aus – in der Regel eine Wiederausfuhrbescheinigung. Seit den verschärften EU-Regeln von 2022 ist das grundsätzlich nur noch für Musikinstrumente möglich, deren Elfenbein nachweislich vor 1975 rechtmäßig erworben wurde.

Einfuhr in die Schweiz: Zuständig ist das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

  • Umzug (Übersiedlungsgut): Das Klavier muss auf der Umzugsliste stehen und beim Zoll angemeldet werden. Die rechtmäßige Herkunft muss nachvollziehbar sein – meist über Baujahr, Modell und Seriennummer.
  • Kauf, Verkauf oder Erbschaft: Hier ist in der Regel eine Einfuhrbewilligung des BLV nötig. Sie wird nur erteilt, wenn eine Kopie der Ausfuhr- bzw. Wiederausfuhrbescheinigung aus Deutschland vorliegt.

Welche Nachweise sollten Sie bereithalten?

  • Hersteller, Modell und Seriennummer – daraus lässt sich das Baujahr meist eindeutig bestimmen.
  • Alte Rechnungen, Kaufbelege oder Erbschaftsunterlagen, die zeigen, wie lange das Instrument schon im Besitz ist.
  • Eine Einschätzung oder ein Gutachten eines Klavierbauers zum Material der Tasten und zum Alter.
  • Fotos des Instruments, der Tastatur und des Typenschilds bzw. der Seriennummer.

Rechtzeitig planen

Die Bearbeitung durch die Behörden kann mehrere Wochen dauern. Sprechen Sie uns deshalb früh an – idealerweise, sobald der Umzug oder Verkauf feststeht. Wir beantragen die Genehmigungen für Sie und legen den Transporttermin so, dass alle Dokumente vorliegen, bevor das Instrument die Grenze passiert.

So unterstützt Sie Ubix Logistik

  • Komplette Abwicklung aus einer Hand: In Abstimmung mit Ihnen und nach Erteilung einer Vollmacht besorgen wir alle nötigen Genehmigungen – von der CITES-Bescheinigung in Deutschland bis zur Einfuhr in die Schweiz.
  • Vorführung bei den Behörden: Wo es erforderlich ist, führen wir Ihr Instrument persönlich bei den zuständigen Behörden vor – Sie müssen sich um keinen Termin kümmern.
  • Korrekte Verzollung: Wir kümmern uns um die Zollabwicklung an der Grenze, damit Ihr Instrument ohne Verzögerung ankommt.
  • Erfahrung mit Elfenbein-Instrumenten: Solche Transporte führen wir mehrmals im Jahr durch. Wir wissen, welche Unterlagen gebraucht werden, und sagen Ihnen frühzeitig, welche Nachweise wir von Ihnen benötigen.
  • Sicherer Transport: Klaviere und Flügel jeder Größe, gepolstert und gesichert – auf Wunsch mit Kran, wenn das Instrument nicht durchs Treppenhaus passt.
  • Versichert bis zum Wiederbeschaffungswert.

Ihr Instrument soll in die Schweiz? Senden Sie uns Hersteller, Modell, Seriennummer und ein paar Fotos – per WhatsApp an +49 1573 7814163, telefonisch unter +49 202 39149989 oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns mit einer Einschätzung und einem Festpreis.

Mehr zu unseren Instrumententransporten: Klavier- und Flügeltransport · Internationale Transporte

Hinweis: Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die aktuellen Vorgaben des Bundesamts für Naturschutz (BfN) und des Schweizer Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Stand: Oktober 2026.

Ihr Instrument soll in die Schweiz?

Schicken Sie uns Hersteller, Modell, Seriennummer und ein paar Fotos – wir übernehmen Genehmigungen, Verzollung und Transport.

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